Kalkulierter Rechtsbruch als Geschäftsmethode

Der kalkulierte Rechtsbruch setzt sich als Geschäftsmethode zunehmend durch. Was meine ich damit? Kalkulierter Rechtsbruch heißt, dass jemand billigend in Kauf nimmt, geltendes Recht zu brechen, um daraus Profit zu schlagen. Und ich habe das Gefühl, dass diese Methode immer weiter zunimmt.

Kalkulierter Rechtsbruch mit AGB

Beispiele für kalkulierten Rechtsbruch gibt es unzählige. So ist es üblich, dass ein Unternehmer bei einem Vertrag mit einem Verbraucher Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Dabei handelt es sich um vorformulierte Klauseln, die der Unternehmer regelmäßig bei seinen Vertragsabschlüssen verwendet. Weil der Verbraucher den AGB oft nicht ausreichend Beachtung schenkt, er grundsätzlich als juristischer Laie angesehen wird, der nicht jeden juristischen Begriff versteht und der Unternehmer sich darüber hinaus in der entscheidenden Rechtsmaterie besser auskennt, weil er regelmäßig Verträge in diesem Bereich abschließt, unterstehen die AG einer besonderen Kontrolle. Der Unternehmer darf nicht alles in die AGB schreiben, was er möchte. Ihm sind bestimmte Grenzen gesetzt, die er einhalten muss. Ansonsten könnte so etwas wirklich passieren:

Wenn AGB gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, weil sie zum Beispiel Regelungen treffen, die den Vertragspartner überraschen (wie im Video), dann sind diese Regelungen unwirksam. 

Trotzdem gibt es Unternehmen, die Regelungen in ihren AGB festhalten, die eigentlich unwirksam sind. Das muss nicht notwendigerweise absichtlich passieren, sondern ist oft dem Umstand geschuldet, dass das Gesetz nicht alle Feinheiten des realen Lebens abdecken kann und dass es daher unendlich viele Grauzonen gibt, die nicht eindeutig geregelt werden können.

Aber es gibt graue Schafe, die eine Regelung trotzdem in ihre AGB aufnehmen, obwohl sie genau wissen oder zumindest vermuten, dass sie unwirksam ist. Das tun sie, weil sie damit rechnen, dass eine Vielzahl der Vertragspartner glaubt, dass die AGB wirksam seien und sich nicht wehren. Sie gehen davon aus, dass die Zahl der Kunden, die sich wehren, so gering ist, dass es sich für das Unternehmen unter dem Strich doch rechnet, die unwirksame AGB in den Vertrag mit aufzunehmen. Das ist kalkulierter Rechtsbruch.

Ein weiteres Beispiel

So etwas gibt es aber nicht im Rahmen von AGB, sondern in allen möglichen Bereichen. So haben zum Beispiel diverse Sparkassen mit Zinstricks vor einigen Jahren vielen Kunden falsche Zinsen berechnet, die im Endeffekt sogar zu Insolvenzen geführt haben. Die Doku dazu ist sehr interessant und ich verlinke sie daher.

Aber auch Telekommunikationsanbieter stehen in der Kritik kalkulierten Rechtsbruch zu betreiben. Kunden berichten immer wieder von falschen Rechnungen oder Gebühren, die so eigentlich nicht in Rechnung gestellt werden dürften. Auf Nachfrage wird dann so getan, als würde es sich um einen Systemfehler handeln. Dafür gibt es im Internet zahlreiche Beispiele und ich habe das auch selbst schon erlebt. Dadurch, dass viele Kunden solche „Fehlbuchungen“ nicht mitbekommen und sich viele nicht dagegen wehren, weil es sich meistens nur um kleine Beträge handelt, rechnet sich das am Ende für das Unternehmen.

Kalkulierten Rechtsbruch nachzuweisen ist natürlich schwer bis unmöglich. Auch für den Laien ist es in den meisten Fällen schwer zu erkenne, ob er im Recht ist. Anwaltliche Beratung kostet Geld und viele scheuen diesen Weg zu gehen, wenn es nur um ein paar Euro geht. Dafür lohnt sich übrigens auch eine Rechtschutzversicherung.

Gegen kalkulierten Rechtsbruch vorgehen

Was kann der Einzelne also tun? Als Erstes sollte nicht jede Rechnung und jedes Verhalten eines Unternehmens, dass seltsam ist, einfach akzeptiert werden. Es lohnt sich oftmals den Kundenservice anzurufen und nachzuhaken. Ich habe bei falschen Rechnungen sogar die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnen kann mehrmals den Kundenservice zu kontaktieren. Denn dabei kommt es immer wieder zu unterschiedliche Ergebnissen.

Ich bin der Meinung, dass größeren Unternehmen ab einem gewissen Umsatz,  zur Rechenschaft gezogen werden sollten, wenn sie durch solche Praktiken auffallen. Im Falle von falschen AGB kann der einzelne Kunde sich wehren und wird spätestens vor Gericht Recht bekommen. Aber das hilft nur ihm persönlich und nicht all den anderen Kunden, deren AGB ebenfalls unwirksam sind.

Außerdem bin ich der Meinung, dass es den Menschen vereinfacht werden sollte rechtlichen Beistand einzuholen. Die Hürde sich an einen Rechtsanwalt zu wenden sind viel zu hoch, denn die Kosten sind hoch und für den Laien schwer abzuschätzen. Viele Menschen verzichten auf ihr Recht, weil es ja „nur ein paar Euro“ sind. Und dieses Situation wird schamlos ausgenutzt. Das darf nicht sein.

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