Vorstand

Vorstand

Der Vorstand ist für die Geschäftsführung einer Gesellschaft zuständig. Er ist für die Leitung verantwortlich und er vertritt die Gesellschaft nach außen. Bei großen Gesellschaften besteht der Vorstand aus mehreren Personen, die jeweils für einen eigenen Geschäftsbereich zuständig sind. Ihnen sitzt der Vorstandsvorsitzende vor. 

Den Vorstand gibt es bei der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), dem Verein und der Genossenschaft. 

Der Vorstand wird bei der Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat bestellt und kann von diesem auch abberufen werden. 

 

häufiger Irrtüm:

Der Vorstand ist nicht zwangsläufig der Eigentümer einer Gesellschaft. Die Eigentümer einer Aktiengesellschaft sind die Aktionäre. Der Vorstand muss keine Aktien der Gesellschaft halten. Er stellt der Gesellschaft lediglich seine Managementfähigkeiten zur Verfügung und ist in diesem Sinne ein Angestellter. Der Vorstand wird oft mit dem Trainer einer Fußballmannschaft verglichen, der ausgetauscht wird, wenn es schlecht läuft.